Metaphysik, Sinnsuche und die energetischen Dimensionen des Lebens

Elektrosmog
Gefahren erkennen und gegenwirken

Teil 3: Gesundheitsrisiken & Umgang mit Studien

Rudolf Riemer

 

Mobilfunk in Schräglage

Zum Jahreswechsel 2006 kam überraschend eine behördliche Bekanntgabe, die der „Mobilfunk-Industrie“ gar nicht schmeckte, da sie inhaltlich gegen deren ureigensten Interessen und medial inflationäre Marketingarbeit gerichtet war. So nahm das Umweltministerium Stellung zu den bereits im August 2005 von der Wiener Ärztekammer erhobenen Vorwürfen, dass Handys nämlich sehr wohl die Gesundheit des Menschen negativ beeinflussen. Zu diesen schädlichen Einflüssen zählen unter anderem Unfruchtbarkeit, Krebs oder Kopfschmerzen. Die Warnungen von Seiten der Ärztekammer waren so massiv, dass das Umweltministerium unter Zugzwang geriet und an der Universität Wien ein Gutachten erstellen ließ. Die Ergebnisse dieses Gutachtens zeigen vor allem die Gefahren für Kinder auf und es wird ein vernünftiger – und damit stark reduzierter – Umgang (vor allem von Kindern und Jugendlichen) mit dem Handy empfohlen. Vor einer Panikmache wird naturgemäß gewarnt, da sich das Konsumentenverhalten bezüglich seines bereits anno 2005 liebgewordenen „Kommunikators“ ohnedies nicht so schnell ändern lässt. Auch der wirtschaftliche Machtfaktor „Mobilfunk“ ist so enorm, dass politische Konsequenzen sehr schwer durchzusetzen wären. Eine Entwarnung, wie von der Mobilfunk-Lobby gefordert, wird jedoch von behördlicher Seite nicht gegeben.
Dabei beobachteten Forscher aus Connecticut bereits im Jahr 1959 erstmals Erbgutschäden nach einer Bestrahlung durch hochfrequente EM-Felder im Bereich von 27MHz [1]. Jetzt könnte man einwenden: 27MHz liegt doch weit über dem Bereich von Mobilfunknetzen. Das ist doch irrelevant? Zu bedenken gilt es hier jedoch, dass mit dem Einzug der neuen 5G-Mobilfunk-Netztechnik eine Technik bevorsteht, die im Frequenz-Bereich von bis zu 60GHz arbeiten kann (standardmäßig 2-3,7GHz).
Beklemmend ist es wie mit der Thematik „Mobilfunk und Gesundheit“ seitens der Mobilfunk-Industrie umgegangen wurde und wird - nämlich so, wie es bei politischen Diskussionen mittlerweile zur Kultur geworden ist: destruktiv, nur auf Eigeninteressen bedacht und in keinster Weise konstruktiv.

 

August 2005: Reflex-Studie

Was hat sich im August 2005 nun ereignet, dass sogar die Behörden unter Zugzwang geraten sind? Aus einer dreijährigen Studie an sieben europäischen Forschungszentren wurde erstmals erwiesen, dass auch „nichtionisierende“ Strahlen [2], wie z.B. Mobilfunkstrahlen, zu Schäden am Erbgut führen können, so Erik Huber, Referent für Umweltmedizin der Ärtzekammer für Wien, in einem ORF-Interview im August 2005 (ZIB 1). Interessant ist die folgende Originalaussage der Ärztekammer Wien im selben Interview, die auch den „hartgesottensten Realisten“ nachdenklich stimmen müssend: „Wenn Medikamente dieselben Prüfergebnisse liefern würden, dann würde man sie sofort vom Markt nehmen.“ [3] Bei dieser Studie handelt es sich um die so genannte „Reflex-Studie“[4], die von der EU mit 2 Mio. Euro gefördert wurde und in der eindeutige gentoxische Effekte durch Mobilfunkstrahlen nachgewiesen wurden.

 

Irrelevante Reaktionen seitens der Mobilfunk-Lobby

Dass diese Aussagen natürlich von den Interessensgruppen der Mobilfunkindustrie angezweifelt – im ORF-Bericht vom 5. August 2005 allen voran das österreichische „Forum Mobilfunk“ (kurz FMK) – wurden und werden, verwundert uns kaum. Verwundern kann es uns kaum, da die Mitglieder und Träger des „Forum Mobilfunk“ primär aus österreichischen Mobilfunknetz Netzbetreibern und Handyproduzenten – also aus kommerziellen Nutznießern der Mobilfunktechnik – bestehen. Mit Argumenten, die sich aus Untersuchungen längst vergangener Jahre ergaben und neue Erkenntnisse bezüglich gesundheitlicher Risiken elektromagnetischer Felder auf der Menschen Gesundheit nicht miteinbeziehen, versuchte der Geschäftsführer des FMK, Herr Mag. Barmüller, die gesundheitlichen Bedenken von Seiten der Ärzteschaft zu zerschlagen. Konstruktive Gegenargumente blieben aus. Dies wurde auch eindrucksvoll der ORF-Nachrichtensendung ZIB3 desselben Tages unterstrichen, bei der Hr. Mag. Barmüller in einem Gespräch mit Dr. Gerd Oberfeld (Umweltmediziner der Ärztekammer) [5]. Auf die Frage einer ORF-Redakteurin an Mag. Barmüller, ob das FMK die Vorwürfe gesundheitlich schädigender Auswirkung durch Mobilfunkstrahlen nachvollziehen kann, wurde als Antwort die Handymastensteuer[6] in Niederösterreich herangezogen, die zwar politische Auswirkungen hätte aber mit gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunk auch rein gar nichts zu tun hat. Auf konkrete Fragen zu einem Thema wird von Seiten des FMK erst gar nicht eingegangen, stattdessen bedient man sich altbewährter rhetorischer Techniken für Öffentlichkeitsarbeit, frei nach dem Motto: „Beantworte nie eine unangenehme Frage, sondern sage einfach irgendetwas, auch wenn es gar nichts mit dem Thema zu tun hat.“ Auf die Frage an den FMK-Vertreter, ob er dezidiert gesundheitliche Schäden durch Mobilfunktechnik ausschließen könne, wurde ebenfalls keine Antwort gegeben, sondern mit einem Gegenangriff gekontert.

 

Selbstverständlich konnten die Vertreter der Mobilfunkwirtschaftsinteressen keine „Unbedenklichkeits-Erklärung“ bezüglich Risiken für den Menschen durch Mobilfunk abgeben, da der Mobilfunk erst eine sehr junge Geschichte (das GSM-Netz wurde in Österreich Ende 1994 eröffnet, die analogen Mobilfunknetze davor sind für eine Studie irrelevant, da die Kundenzahl und damit die „Studienobjekte“ zu gering war) auf dem „Buckel“ hat. Es fehlen somit wichtige Langzeitstudien, anhand derer man schädigende Einflüsse mit ziemlicher Sicherheit ausschließen kann. Warnungen von derzeitigen Untersuchungen sollte man also durchaus ernst nehmen und nicht als „nichtgegeben“ abtun. Radioaktivität wurde ursprünglich (40er Jahre des 20. Jahrhunderts) auch als eher ungefährlich abgetan – bevor Atombombentests und dergleichen Abartigkeiten durchgeführt wurden: also man möge den Einwohnern von Hiroshima oder Tschernobyl erzählen, dass Radioaktivität gesundheitlich „unbedenklich“ sei. Um sich den Zeitfaktor vor Augen führen zu können: Bei Tumoren dauere es z.B. bis zur Manifestation der Krankheit zwischen 10 und 30 Jahre.

 

Kurioserweise halten sich die – durch unsere Redaktion nicht bestätigten - Gerüchte, dass Topmanager bzw. „Eingeweihte“ von Mobilfunkfirmen die best abgeschirmten Wohnungen/Häuser bzw. diese die günstigsten Abstände zu Sendemasten haben sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bezüglich der von den Lobbyisten immer wieder genannten Unbedenklichkeitsresultate z.B. durch Studien der WHO wird jedoch selten erwähnt, dass diese Resultate sich auf Studien beziehen, die athermische Effekte von elektromagnetischen Feldern (EM-Felder) so gut wie nicht berücksichtigen, sondern eben primär nur thermische Auswirkungen durch Wellen (Erwärmungen des Gewebes durch EM-Wellen: wirtschaftlich wird dieser Umstand z.B. in Mikrowellenherden ausgenutzt, wo eine Erwärmung von Speisen durch EM-Wellen – nämlich Mikrowellen – gewünscht ist). Und das ist eine ziemliche Irreführung der Öffentlichkeit, da genau die athermischen Wechselwirkungen zwischen menschlichen Organismus und EM-Feldern zu Sorge Anlass geben, wie auch die Studienergebinsse im August 2005 gezeigt haben.
So zeigt die ATHEM-Untersuchung der AUVA[7] (Untersuchung athermischer Wirkungen von EM-Feldern im Mobilfunk-Frequenzbereich der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt) einen zellulären Mechanismus auf, dass die EM-Felder im Mobilfunk-Frequenzbereich die DNA oxidieren und somit brüchig machen kann und es somit zu DNA-Veränderungen kommen kann.

 

Übrigens: Tipps vom Gesundheitsministerium

 

Nachsatz zur Reflex-Studie

Die Reflex-Studie wurde, wie zu erwarten war, seitens der Mobilfunkindustrie und deren Lobbyisten heftig angezweifelt und als unrichtig sowie unseriös dargestellt. So wird in einigen Medienberichten die Reflex-Studie hinsichtlich festgestellter Strangbrüche im Erbgut als ungültig dargestellt. Wie den meisten Lesern und Leserinnen sicher schon aufgefallen ist, sind die Werbeflächen/zeiten von Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten sowie natürlich Fersehen und Radio extrem stark durch Mobilfunk-Sujets belegt und tragen somit zu einem Großteil des finanziellen Budgets und damit des wirtschaftlichen Überlebens dieser Medien bei. Durch diese gegebene Abhängigkeit sind Berichte solcher Medien immer mit Vorsicht zu genießen.
Es ist jedoch festzuhalten, dass eine bewusste Fälschung von zwei unabhängigen Gremien weder belegt noch widerlegt werden konnte - die vorgeworfenen Fäschungen konnten also nicht verifiziert werden. Mitarbeiter der Reflex-Studie wurden teilweise medial mit unsachlichen und kleingeistigen Sprüchen diffamiert, sodass es notwendig war per Gericht auf Unterlassung [8] zu klagen - und 2015 endlich ein gerichtliches Unterlassungsurteil zu erwirken.
Es ist beschämend, unfassbar und skandalös mit welchen Mitteln hier teilweise gearbeitet wird und man wird sich bewusst, dass sich die Menschheit in ihrem öffentlichen Auftreten über Gier, Neid und andere Kleingeistigkeiten scheinbar überhaupt nicht weiterentwickelt hat. Bleibt somit das Résumé: Brave New World.

 

[1] Heller, J., Teixeira-Pinto, A.A.: „A new physical method of creating chromosomal abberations“, Nature, Nr. 4665, 28. März 1959
[2] Ionisierende Strahlung: Bezeichnung für jede Teilchen- oder elektromagnetische Strahlung, die Elektronen aus Atomen oder Molekülen entfernen kann.
[3] Das Interview wurde am 5.8.2005 in der ZIB1 im ORF ausgestrahlt - Im Internet ist das Video leider mittlerweile offline, der Red. aber bekannt
[4] Reflex-Studie, zum Nachrechergieren im Web: https://de.wikipedia.org/wiki/REFLEX-Studie
[5] Das Gespräch wurde am 5.8.2005 in der ZIB3 im ORF ausgestrahlt - Im Internet ist das Video leider mittlerweile offline, der Red. aber bekannt
[6] "Handymastensteuer" zum Nachlesen im Web: https://de.wikipedia.org/wiki/Sendeanlagenabgabe
[6] ATHEM-Untersuchung der AUVA: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544748
[8] Urteil des LG Hamburg vom 13.3.2015 https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf

 

Rudolf Riemer, Redaktion Bewusst Sein

 

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